(Foto: DWI)
Von Michael A. Else (Mitglied der Weinfeder e.V.)
Bei der Herstellung eines Schaumweins beginnt und endet alles mit einer Dosage. Dabei unterscheidet man die Fülldosage von der Versanddosage, die unterschiedlichen Zwecken dienen und aus diesem Grund anders zusammengesetzt sind. Welche rechtlichen Anforderungen an die Dosage gestellt werden und wie sich diese unterscheiden, ist Gegenstand des Stichworts „D wie Dosage“. Die zulässigen önologischen Verfahren für Schaumweine ergeben sich direkt aus …
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