AUTORENINFO
Qualitätsstandards und Hinweise für Beiträge
Das Weinfeder-Journal versteht sich als journalistisches Fachmedium des Weinfeder e.V. Beiträge unserer Mitglieder und Gastautoren bilden die Grundlage des Journals. Damit aus einzelnen Manuskripten eine journalistisch, sprachlich und gestalterisch einheitliche Publikation entstehen kann, gelten für alle Autoren dieselben redaktionellen Anforderungen.
Diese Autorenrichtlinie ergänzt das Redaktionsstatut des Weinfeder-Journals. Mit der Einreichung eines Beitrags erkennt der Autor die nachfolgenden Bedingungen und die darin beschriebene redaktionelle Bearbeitung an.
1. Verantwortung der Autoren
Jeder Autor ist für die sorgfältige Recherche und die Richtigkeit der von ihm eingereichten Inhalte verantwortlich.
Dies gilt insbesondere für Namen, Funktionen, Unternehmens-, Institutions- und Weingutsbezeichnungen, Jahreszahlen, Daten, Tatsachenbehauptungen, Zitate, Quellenangaben, Bildinformationen sowie Urheber- und Persönlichkeitsrechte.
Pressemitteilungen, Webseiten, Broschüren und andere PR-Unterlagen können als Recherchequelle dienen. Die vollständige oder weitgehende Übernahme fremder Texte ohne Kennzeichnung, erforderliche Berechtigung und eigene journalistische Leistung ist nicht zulässig.
Auf begründete Nachfrage der Redaktion oder des Fachlektorats müssen wesentliche Quellen benannt oder zur Prüfung vorgelegt werden können.
2. Prüfung durch Redaktion und Fachlektorat
Alle zur Veröffentlichung vorgesehenen Beiträge werden redaktionell geprüft.
Das Fachlektorat des Weinfeder-Journals beschränkt sich nicht auf Rechtschreibung und Grammatik. Es übernimmt zugleich Aufgaben der fachlichen und journalistischen Qualitätskontrolle.
Dazu gehören insbesondere die Prüfung beziehungsweise Plausibilitätskontrolle von:
- Personen- und Eigennamen,
- Funktionen und Berufsbezeichnungen,
- Weingütern, Unternehmen und Institutionen,
- Daten und Jahreszahlen,
- Tatsachenangaben,
- Zitaten und zugeschriebenen Aussagen, soweit die hierfür erforderlichen Quellen zugänglich sind,
- sachlichen Zusammenhängen und möglichen Widersprüchen.
Bei begründeten Zweifeln können Fachlektorat oder Redaktionsleitung zusätzliche Recherche, Quellen oder Rückfragen anregen beziehungsweise verlangen.
Diese zusätzliche Qualitätskontrolle entbindet den Autor nicht von seiner Verantwortung für die von ihm eingereichten Inhalte.
3. Redaktionelle Bearbeitung
Eingereichte Manuskripte sind Arbeitsgrundlagen der Redaktion und keine unveränderbaren Druckvorlagen.
Die Redaktion ist insbesondere berechtigt:
- Texte zu kürzen und zu straffen,
- Wiederholungen zu entfernen,
- Absätze umzustellen,
- sprachliche Unklarheiten zu beseitigen,
- offensichtliche Fehler zu korrigieren,
- Überschriften, Untertitel, Vorspänne und Zwischenüberschriften zu ändern oder neu zu formulieren,
- Texte an Stil und Format des Weinfeder-Journals anzupassen,
- für das Thema nicht erforderliche Passagen zu streichen,
- überlange Manuskripte auf mehrere eigenständige Beiträge aufzuteilen,
- Bildmaterial auszuwählen, auszutauschen oder abzulehnen.
Solche üblichen redaktionellen Bearbeitungen werden grundsätzlich nicht erneut zur Autorisierung an den Autor zurückgegeben.
Eine erneute Abstimmung erfolgt, wenn eine beabsichtigte Änderung die wesentliche Aussage, Bewertung oder journalistische Position des Autors verändern würde, dem Autor eine von ihm nicht vertretene Meinung zuschreiben könnte oder eine neue erhebliche Tatsachenbehauptung eingeführt werden soll.
Ziel jeder Bearbeitung ist es, Inhalt, Intention und persönliche Handschrift des Autors so weit wie möglich zu erhalten.
4. Veröffentlichungsentscheidung
Die Einreichung eines Beitrags begründet keinen Anspruch auf Veröffentlichung.
Die Redaktionsleitung entscheidet nach journalistischen Kriterien über Annahme, Überarbeitung, Zurückstellung oder Ablehnung eines Beitrags.
Ein Beitrag kann insbesondere abgelehnt oder zur Überarbeitung zurückgegeben werden, wenn:
- das Thema nicht zum redaktionellen Profil passt,
- kein ausreichender journalistischer Informationswert erkennbar ist,
- der Beitrag überwiegend werblichen oder PR-geprägten Charakter besitzt,
- wesentliche Tatsachen nicht nachvollziehbar oder ausreichend belegt sind,
- erhebliche sachliche Fehler enthalten sind,
- fremde Inhalte unzulässig übernommen wurden,
- Rechte Dritter verletzt werden könnten,
- erhebliche rechtliche Risiken bestehen,
- die journalistische Qualität nicht ausreicht,
- die Vorgaben dieser Autorenrichtlinie erheblich missachtet wurden,
- Umfang oder Form auch nach vertretbarer Bearbeitung nicht sinnvoll in das Journal integriert werden können.
Diese Regeln gelten gleichermaßen für Mitglieder, Vorstandsmitglieder, Redaktionsleitung und Gastautoren.
Eine Ablehnung stellt keine persönliche oder vereinsrechtliche Bewertung des Autors dar.
5. Vollständige Einreichung
Beiträge sollen grundsätzlich vollständig eingereicht werden.
Zu einer vollständigen Einreichung gehören:
- Manuskript,
- erforderliches Bildmaterial,
- Bildunterschriften,
- Fotocredits beziehungsweise Angaben zu den Rechteinhabern,
- gegebenenfalls erforderliche Quellen und ergänzende Informationen.
Zeitlich versetzte Einzelmails mit Textkorrekturen, zusätzlichen Bildern, nachgereichten Bildunterschriften, Credits oder weiteren Informationen verursachen erheblichen zusätzlichen Produktionsaufwand und sollten vermieden werden.
Unvollständige Beiträge können bis zur vollständigen Lieferung zurückgestellt werden.
6. Dateiformate
Für Manuskripte werden folgende Dateiformate akzeptiert:
- Microsoft Word
- Apple Pages
Microsoft Word im Format .docx wird bevorzugt.
PDF-Dateien sind für Manuskripte ungeeignet, da sie nicht für die redaktionelle Bearbeitung vorgesehen sind.
Dateien in nicht bearbeitbaren oder nicht üblichen Formaten können an den Autor zurückgegeben werden.
7. Textformatierung
Bitte ausschließlich einfachen schwarzen Fließtext verwenden.
Als Standardschriften können verwendet werden:
- Times New Roman
- Arial
- Calibri
Nicht erforderlich beziehungsweise zu vermeiden sind:
- besondere Schriftgestaltungen,
- Fettschrift,
- Kursivschrift,
- Versalien als Gestaltungsmittel,
- farbliche Markierungen,
- Seitenbegrenzungen,
- besondere Einzüge,
- Textkästen,
- eingebettete Bilder.
Die endgültige Typografie und Gestaltung erfolgt ausschließlich im Layout des Weinfeder-Journals.
Absätze bitte durch normale Absatzschaltungen beziehungsweise Leerzeilen kenntlich machen.
8. Textumfang
Für Beiträge gelten folgende Richtwerte:
Einzelseite:
ca. 2.000 bis maximal 2.500 Zeichen ohne Leerzeichen
Doppelseite:
ca. 4.000 bis maximal 4.500 Zeichen ohne Leerzeichen
Ein wesentlich längerer Beitrag begründet keinen Anspruch auf Veröffentlichung in voller Länge.
Die Redaktion kann überlange Beiträge:
- kürzen,
- zur Überarbeitung zurückgeben,
- auf mehrere eigenständige Beiträge aufteilen,
- auf eine spätere Ausgabe verschieben oder
- ablehnen.
Ein größerer Textumfang sollte deshalb vorab mit der Redaktionsleitung vereinbart werden.
9. Titel, Untertitel und Vorspann
Jeder Beitrag sollte enthalten:
Titel: kurz und prägnant.
Untertitel: ergänzt beziehungsweise erklärt den Titel.
Vorspann: empfohlen sind zwei bis drei kurze Sätze, die Thema und Kernaussage des Beitrags zusammenfassen.
Titel, Untertitel, Vorspann und Zwischenüberschriften sind Bestandteil der redaktionellen Gestaltung und können von der Redaktion verändert oder neu formuliert werden.
10. Sprache, Grammatik und Stil
Autoren werden gebeten, ihre Manuskripte vor der Einreichung sorgfältig auf Rechtschreibung, Grammatik, Verständlichkeit und Lesbarkeit zu prüfen.
Geeignete Korrekturprogramme dürfen und sollen hierfür verwendet werden.
Das Fachlektorat stellt eine zusätzliche Qualitätskontrolle dar. Seine Aufgabe besteht nicht darin, vermeidbare Grundkorrekturen jedes Manuskripts vollständig nachzuholen oder aus einem unzureichend ausgearbeiteten Text einen neuen journalistischen Beitrag zu verfassen.
11. Bildmaterial
Bildmaterial muss in ausreichender Auflösung vorliegen und für die vorgesehene Veröffentlichung rechtlich freigegeben sein.
Bilder dürfen nicht in das Manuskript eingebettet werden, sondern sind als separate Dateien einzureichen.
Die Bilddateien müssen eindeutig und sinnvoll bezeichnet sein.
Für jedes Bild sind anzugeben:
- passende Bildunterschrift,
- Fotograf beziehungsweise Rechteinhaber,
- gegebenenfalls Quelle,
- bei Personenaufnahmen die Namen der abgebildeten Personen.
Bei Gruppenaufnahmen sind Personen möglichst vollständig und eindeutig zu benennen, beispielsweise „von links nach rechts“.
Besitzt der Autor kein eigenes Bildmaterial, ist er grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, geeignetes und rechtlich verwendbares Material zu organisieren.
Bilder, die separat von Unternehmen, Institutionen, Agenturen oder Protagonisten an die Redaktion geschickt werden, ohne dass eine eindeutige Zuordnung zum Beitrag möglich ist, können in der Regel nicht berücksichtigt werden.
Die Redaktion entscheidet über Auswahl, Zuschnitt, Platzierung und Verwendung des Bildmaterials.
12. Bildunterschriften und Bildversand
Bildunterschriften bitte gesammelt am Ende des Manuskripts aufführen.
Zu jeder Bildunterschrift muss der entsprechende Dateiname angegeben werden.
Beispiel:
Datei: weingut-mustermann-01.jpg
Bildtext: Anna Mustermann im Weinberg der Lage Musterberg.
Foto: Max Mustermann
Größere Bilddateien können über einen geeigneten Dateiübertragungsdienst an
redaktion@weinfeder.de übermittelt werden.
Bei Download-Links muss eindeutig erkennbar sein, wer die Bildrechte besitzt und ob die Bilder für das Weinfeder-Journal verwendet werden dürfen.
13. Werbung, Pressereisen und Interessenkonflikte
Redaktionelle Inhalte und Werbung werden voneinander getrennt.
Anzeigenkunden, Sponsoren, Unternehmen, Verbände oder sonstige Unterstützer besitzen keinen Anspruch auf redaktionelle Berichterstattung oder eine bestimmte Form der Darstellung.
Pressereisen, Einladungen, Verkostungsmuster und andere im Fachjournalismus übliche Unterstützungen sind grundsätzlich zulässig. Sie begründen jedoch weder einen Veröffentlichungsanspruch noch eine Verpflichtung zu positiver Berichterstattung.
Autoren müssen der Redaktionsleitung erhebliche persönliche, berufliche, wirtschaftliche oder organisatorische Beziehungen zum Gegenstand ihrer Berichterstattung offenlegen.
Die Redaktionsleitung entscheidet im Einzelfall, ob:
- eine Offenlegung gegenüber den Lesern erforderlich ist,
- ein anderer Autor mit dem Thema betraut werden sollte oder
- eine Veröffentlichung wegen eines erheblichen Interessenkonflikts unterbleibt.
Bezahlte PR-Texte oder Advertorials werden nicht als unabhängige redaktionelle Beiträge veröffentlicht.
14. Einsatz von Künstlicher Intelligenz
Generative KI kann als Hilfsmittel bei Recherche, Strukturierung, sprachlicher Bearbeitung oder Ideenfindung eingesetzt werden.
Sie entbindet den Autor jedoch nicht von seiner persönlichen Verantwortung.
Insbesondere müssen vom Autor überprüft werden:
- Tatsachen,
- Namen,
- Funktionen,
- Daten,
- Quellen,
- Zitate,
- Interviewaussagen,
- Urheberrechte,
- Persönlichkeitsrechte.
Erfundene Quellen, erfundene Zitate, erfundene Interviewaussagen oder als Tatsachen ausgegebene nicht verifizierte KI-Inhalte sind unzulässig.
KI-generiertes oder wesentlich mittels generativer KI verändertes Bildmaterial muss der Redaktion ausdrücklich als solches mitgeteilt werden.
KI-generierte Bilder dürfen nicht ohne entsprechende Kennzeichnung den Eindruck eines dokumentarischen Originalfotos erwecken.
Über eine Kennzeichnung gegenüber den Lesern entscheidet die Redaktionsleitung nach Art und Umfang des KI-Einsatzes.
15. Urheber- und Nutzungsrechte
Die Urheberrechte des Autors an seinem Text bleiben grundsätzlich unberührt.
Mit der Einreichung und Annahme zur Veröffentlichung räumt der Autor dem Weinfeder e.V. die für Veröffentlichung, Verbreitung und dauerhafte Archivierung des Beitrags im Weinfeder-Journal und auf den hierzu gehörenden digitalen Angeboten erforderlichen Nutzungsrechte ein.
Der Autor versichert, dass er über die hierfür erforderlichen Rechte an den von ihm eingereichten Inhalten verfügt.
Eine anderweitige Veröffentlichung beziehungsweise Zweitverwertung durch den Autor bleibt grundsätzlich möglich, soweit keine individuelle Vereinbarung entgegensteht.
Bei einer Übernahme des bereits im Weinfeder-Journal erschienenen Beitrags sollte das Weinfeder-Journal als Erstveröffentlichung genannt werden.
16. Abgabetermine
Der für die jeweilige Ausgabe bekannt gegebene Redaktionsschluss ist verbindlich.
Nach Redaktionsschluss eingereichte Beiträge können nur berücksichtigt werden, wenn dies vorher mit der Redaktionsleitung vereinbart wurde.
Ein angekündigter Beitrag gilt erst dann als vollständig eingereicht, wenn alle für seine Veröffentlichung erforderlichen Bestandteile vorliegen.
Die rechtzeitige Einreichung eines unvollständigen Manuskripts begründet keinen Anspruch auf Berücksichtigung in der betreffenden Ausgabe.
17. Themenankündigung
Autoren sollten geplante Themen möglichst frühzeitig per E-Mail an redaktion@weinfeder.de ankündigen.
Damit können:
- Themenüberschneidungen vermieden,
- Beiträge sinnvoll geplant,
- Dossiers und Themenschwerpunkte vorbereitet und
- unnötige Doppelarbeit verhindert werden.
Eine Themenankündigung beziehungsweise Themenreservierung stellt noch keine verbindliche Veröffentlichungszusage dar.
Bereits mit der Redaktionsleitung abgestimmte Themen werden bei der redaktionellen Planung jedoch vorrangig berücksichtigt.
18. Gleichbehandlung
Diese Autorenrichtlinie gilt für sämtliche Autoren des Weinfeder-Journals.
Dies schließt ausdrücklich ein:
- Mitglieder des Weinfeder e.V.,
- Vorstandsmitglieder,
- Ehrenmitglieder,
- Redaktionsleitung,
- langjährige Autoren,
- Gastautoren.
Ein Vereinsamt, eine Funktion innerhalb des Vereins oder frühere Veröffentlichungen begründen weder einen besonderen Veröffentlichungsanspruch noch eine Ausnahme von den redaktionellen Anforderungen.
19. Kontakt
Redaktion Weinfeder-Journal
E-Mail: redaktion@weinfeder.de
Themenankündigungen, Manuskripte, Rückfragen sowie Informationen zu Bildmaterial und Quellen bitte an diese Adresse senden.
